Urlaubsmitbringsel fördern das Aussterben von gefährdeten Tierarten
Das Problem: Über 35.000 vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind durch das Souvenir-Geschäft noch mehr gefährdet. Sie stehen unter strengem Schutz und dürfen entweder gar nicht oder nur unter strengen Auflagen ausgeführt werden.
Deklariert sind diese illegalen Souvenirs selbstverständlich nicht. So kann aus einem Urlauber ganz schnell ein Schmuggler werden, ohne es zu wissen.

Diese Urlaubsmitbringsel werden am häufigsten beschlagnahmt
Die Liste an illegalen Tier-Souvenirs ist lang. Meist wissen Touristen nicht, dass sie etwas Illegales gekauft haben. Der WWF hat eine Liste mit den am häufigsten beschlagnahmten Erinnerungsstücken erstellt:
–Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände
–Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden
–Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus
–Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel
–Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt und geschützten Hölzern
–Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden)
–Schlangen- und Skorpionwein
25 Millionen Seepferdchen werden jährlich alleine für Urlaubsmitbringsel getötet
Die kleinen Tierchen werden zum Austrocknen in die Sonne gelegt und anschließend als Schlüssel-Anhänger verkauft. 25.000 Seepferdchen sterben jährlich auf diese Art, informiert der WWF. Auch bei Muscheln und Schnecken ist Vorsicht geboten - viele von ihnen stehen unter Naturschutz.
Faustregel beim Souvenir-Einkauf: Hände weg von Elfenbein oder Teilen von Großkatzen, wie Krallen oder Zähnen. Auch bei Kämmen und Schnitzereien ist Vorsicht geboten. Sie können aus Schildkröten oder geschütztem Holz sein. Lebende Tiere wie Schildkröten oder Affen sind ebenfalls ein NO-GO.
Strafen bis zu 80.000 Euro oder Gefängnis
Bevor der Urlaub also in einem Desaster endet, empfiehlt es sich, ein tierisches Souvenir im Regal zu lassen und sich vor dem Urlaub zu informieren, welche Erinnerungsstücke man legal mit nach Hause nehmen kann. Die Strafen sind enorm. Bis zu 80.000 Euro oder fünf Jahre Gefängnis stehen auf illegalen Schmuggel.
Der WWF rät generell von tierischen Mitbringseln aus dem Urlaub ab. Alternativen gäbe es genug, wie z.B: Malereien, Textilien aus pflanzlichen Fasern, Stofftiere oder Schnitzereien aus einer Nuss, die wie Elfenbein aussieht.
Rot = "Finger weg", Grün = "empfehlenswert"
Der WWF-Souvenir-Ratgeber (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie vom Bundesamt für Naturschutz) informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel man meiden soll.
Rot heißt „Finger weg", bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet „empfehlenswert". Den Ratgeber gibt es als App und als PDF zum Download. Du findest den Ratgeber oben in der Bildergalerie.
(mp)