Ich hoffe, dass die heimischen Debatten und der Umgang mit dem Wolf nun sachlicher werden.
Die Finnische Regierung wollte es genau wissen: Sie fragte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, ob es rechtlich möglich ist, Wölfe abzuschießen, um die Leute zu beruhigen und einfacher Landwirtschaft treiben zu können. Die Antwort an Finnland ist ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für den Wolf und für andere Wildtiere!

Wann ist "günstiger Erhaltungszustand" gegeben - und wann nicht?
Das Urteil des EuGH vom 10. Oktober 2019 war eindeutig: Es gilt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die verlangt, dass in allen Ländern der EU Wildtiere so lange streng geschützt werden müssen, bis ein „günstiger Erhaltungszustand" erreicht ist. Der EuGH stellt weiters in seinem Originaltext fest, wann der Erhaltungszustand einer Art als „günstig" betrachtet werden kann und wann nicht.
1.
Wenn...
2. Wenn...
Wenn...
Bevor diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gilt ein strenger Schutz.
Herdenschutz statt Abschuss
Es ist also nicht erlaubt, Wildtiere deswegen abzuschießen, weil etwa Leuten Angst vor ihnen haben, oder weil sie das Wirtschaften schwieriger machen.
Es gilt auch nicht das Argument, dass es schwierig sei, Schafe und Rinder in den Alpen vor Wölfen zu schützen, weswegen man dort eine „wolfsfreie" Zone brauche. Das Urteil unterstreicht damit, dass am Herdenschutz kein Weg vorbeiführt.
Dennoch ist man Wildtieren nicht einfach ausgeliefert. Bereits heute darf man im Einklang mit der FFH-Richtlinie Wölfe entnehmen, wenn sie trotz Herdenschutz in nennenswertem Ausmaß Weidetiere reißen, oder wenn sie die Distanz zum Menschen verlieren. Die vom EuGH getroffene Entscheidung gilt natürlich nicht nur für Finnland, sondern für die gesamte EU, daher auch für Österreich. Und sie gilt nicht nur für den Wolf, sondern auch für alle anderen Wildtiere, etwa Bär, Luchs, Fischotter oder Biber.
+++ Wolfsblog von Kurt Kotrschal. Jede Woche neu, nur hier bei "HeuteTierisch". +++